Schonzeiten & Mindestmaße für Fische in Bayern 2025

Hier finden Sie Mindestmaße und Schonzeiten für alle geschützten Fischarten in Bayern sowie andere wichtige Richtlinien für den Fischfang.

Fischschonzeiten und Mindestmaße in Bayern 2025

Bodensee in Bayern

Bodensee in Bayern

Schonzeiten und Mindestmaße sind in Bayern für auserwählte Fischarten gesetzlich vorgeschrieben und entscheidend für den Erhalt stabiler Fischpopulationen und die Förderung eines gesunden Ökosystems. Die Schonzeiten gewährleisten, dass die Fische während ihrer Laichzeiten nicht gefangen werden, was für die Fortpflanzung und Bestandserhalt essenziell ist. Mindestmaße stellen wiederum sicher, dass nur ausgewachsene Tiere entnommen werden, wodurch jüngeren Fischen die Möglichkeit gegeben wird, die Geschlechtsreife zu erreichen und sich zu vermehren.
Letzte Aktualisierung: 14.01.2025

Fischart Schonzeit Mindestmaß
Aal (Anguilla anguilla) 1. Oktober bis 31. Dezember 50 cm
Ammersee-Kaulbarsch (Gymnocephalus ambriaelacus) ganzjährig entfällt
Äsche (Thymallus thymallus) 1. Januar bis 30. April 35 cm
Bachforelle (Salmo trutta fario) 1. Oktober bis 15. März 26 cm
Balkan-Goldsteinbeißer (Sabanejewia balcanica) ganzjährig entfällt
Barbe (Barbus barbus) 1. Mai bis 30. Juni 40 cm
Bitterling (Rhodeus amarus) ganzjährig entfällt
Donaukaulbarsch (Gymnocephalus baloni) ganzjährig entfällt
Donau-Steinbeißer (Cobitis elongatoides) ganzjährig entfällt
Donaustromgründling (Gobio albipinnatus) ganzjährig entfällt
Elritze (Phoxinus phoxinus) 1. Mai bis 30. Juni kein Mindestmaß
Frauennerfling (Rutilus pigus) ganzjährig entfällt
Groppe (Cottus gobio) 1. Februar bis 30. April kein Mindestmaß
Hasel (Leuciscus leuciscus) 1. März bis 30. April kein Mindestmaß
Hecht (Esox lucius) 15. Februar bis 30. April 50 cm
Huchen (Hucho hucho) 15. Februar bis 30. Juni 90 cm
Karausche (Carassius carassius) ganzjährig entfällt
Karpfen (Cyprinus carpio) keine Schonzeit 35 cm
Kilch Ammersee (Coregonus bavaricus) ganzjährig entfällt
Klich Bodensee (Coregonus gutturosus) ganzjährig entfällt
Lachs (Salmo salar) ganzjährig entfällt
Maifisch (Alosa alosa) ganzjährig entfällt
Mairenke (Chalcalburnus chalcoides) 1. Mai bis 30. Juni kein Mindestmaß
Meerforelle (Salmo trutta trutta) ganzjährig entfällt
Nase (Chondrostoma nasus) 1. März bis 30. April 30 cm
Neunstachliger Stichling (Pungitius pungitius) ganzjährig entfällt
Nordseeschnäpel (Coregonus oxyrinchus) ganzjährig entfällt
Perlfisch (Rutilus meidingeri) ganzjährig entfällt
Quappe (Lota lota) keine Schonzeit 40 cm
Rapfen (Aspius aspius) 1. März bis 30. April 40 cm
Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss) 15. Dezember bis 15. März 26 cm
Renke (Coregonus) 15. Oktober bis 31. Dezember 30 cm
Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) ganzjährig entfällt
Schleie (Tinca tinca) 1. Mai - 30. Juni 26 cm
Schneider (Alburnoides bipunctatus) ganzjährig entfällt
Schrätzer (Gymnocephalus schraetser) ganzjährig entfällt
Seeforelle (Salmo trutta lacustris) 1. Oktober bis 15. März 60 cm
Seesaibling (Salvelinus alpinus) 1. Oktober bis 31. Dezember 30 cm
Steinbeißer (Cobitis taenia) ganzjährig entfällt
Steingreßling (Romanogobio uranoscopus) ganzjährig entfällt
Sterlet (Acipenser ruthenus) ganzjährig entfällt
Stör (Acipenser sturio) ganzjährig entfällt
Streber (Zingel streber) ganzjährig entfällt
Strömer (Telestes souffia) ganzjährig entfällt
Zander (Sander lucioperca) 15. Februar bis 30. April 50 cm
Ziege (Pelecus cultratus) ganzjährig entfällt
Zingel (Zingel zingel) ganzjährig entfällt
Zobel (Ballerus sapa) ganzjährig entfällt
Zope (Ballerus ballerus) ganzjährig entfällt

Regeln für den Fischfang in Bayern

Laut Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) dürfen die in Bayern beim Angeln gefangenen Fische nur dann dem Gewässer entnommen werden, wenn sie die vorgegebenen Schonmaße erreicht haben. Dafür wird der Abstand von der Kopfspitze bis zum Ende zusammengelegter Schwanzflosse gemessen. Während der Schonzeit gefangene und/oder untermäßige Fische sind unverzüglich und mit gebotener Sorgfalt in dieselbe Gewässerstrecke zurückzusetzen, insofern die gefangenen Fische keine großen Verletzungen erlitten haben und lebensfähig sind (vgl. § 11 AVBayFiG).

Die Aufbewahrung von Fischen im Fanggewässer sollte auf die absolut notwendige Mindestdauer begrenzt werden. Die Nutzung von Setzkeschern ist nur gestattet, sofern diese ausreichend Platz bieten und aus knotenlosen Stoffen gefertigt sind. Fische, die in Setzkeschern aufbewahrt wurden, dürfen nicht wieder ins Fanggewässer entlassen werden. In Bereichen mit Schiffsverkehr darf das Aufbewahren von Fischen in Setzkeschern nur dann erfolgen, wenn keine Schädigung der Fische zu befürchten ist (vgl. § 20 AVBayFiG).

Umgang mit Köderfischen in Bayern

Als Köderfische dürfen in Bayern nur Arten verwendet werden, die aus demselben befischten Gewässer stammen und für die weder eine Schonzeit noch ein Schonmaß festgesetzt ist. In Bodensee dürfen als Köderfische ausschließlich Weißfische und Kaulbarsche verwendet werden, deren Fang weder durch eine Schonzeit noch durch ein Schonmaß eingeschränkt wurde.

Schonzeiten für Neunaugen in Bayern

Neunaugen Schonzeit Mindestmaß
Bachneunauge (Lampetra planeri) ganzjährig entfällt
Donauneunauge (Eudontomyzon danfordi) ganzjährig entfällt
Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) ganzjährig entfällt
Meerneunauge (Petromyzon marinus) ganzjährig entfällt

Schonzeiten für Krebse in Bayern

Krebse Schonzeit Mindestmaß
Europäischer Flusskrebs (Astacus astacus)
  • 1. Oktober bis 31. Juli (Weibchen)
  • keine Schonzeit (Männchen)
  • 12 cm (Weibchen)
  • 12 cm (Männchen)
Steinkrebs (Austropotamobius torrentium) ganzjährig entfällt

Schonzeiten für Muscheln in Bayern

Muscheln Schonzeit Mindestmaß
Bachmuschel (Unio crassus) ganzjährig entfällt
Gemeine Teichmuschel (Anodonta anatina) ganzjährig entfällt
Flussmuschel (Unio tumidus) ganzjährig entfällt
Flussperlmuschel (Margaritifera margaritifera) ganzjährig entfällt
Große Teichmuschel (Anodonta cygnea) ganzjährig entfällt
Kleine Teichmuschel (Pseudanodonta complanata) ganzjährig entfällt
Malermuschel (Unio pictorum) ganzjährig entfällt

Angelgewässer in Bayern

Angeln in Bayern

Angeln in Bayern

Bayern ist ein wahres Paradies für Angler und besticht durch seine beeindruckende Vielfalt an Gewässern, die vom stillen Charme alpiner Bergseen über dynamische Flüsse bis hin zu weitläufigen Binnenseen reichen. All diese Wasserlandschaften beherbergen eine reiche und abwechslungsreiche Fischfauna.

Der Chiemsee z.B. lockt mit einer bemerkenswerten Artenvielfalt: Renken, Brassen, Hechte, Zander und Seeforellen finden hier ideale Lebensbedingungen. Eingebettet in die idyllische Landschaft der Chiemgauer Alpen bietet der See nicht nur Anglern, sondern auch allen Naturliebhabern ein unvergleichliches Erlebnis. Ebenso faszinierend ist der Königssee im Berchtesgadener Land, dessen kristallklares Wasser und beeindruckende Population an Seesaiblingen ein Paradies für Angler darstellen.

Auch die bayerischen Flüsse bieten unvergleichliche Möglichkeiten. Die Donau, der zweitlängste Fluss im Freistaat, ist ein Magnet für Angler, die auf Wels, Barbe oder Karpfen aus sind. Ihre stetige Interaktion mit der Umgebung sorgt für spannende Ufertopografie und eine abwechslungsreiche Angelei. Die Isar wiederum begeistert vor allem Fliegenfischer mit Strecken, die reich an Forellen und Äschen sind. Folgend finden Sie eine Liste von jeweils 20 größten Seen und Flüssen im Bundesland Bayern.

Größte Seen in Bayern Fläche in km² Längste Flüsse in Bayern Länge in km
Bodensee 536 Main 407
Chiemsee 79,9 Donau 381
Starnberger See 56,36 Isar 270
Ammersee 46,6 Inn 219
Walchensee 16,27 Altmühl 196
Forggensee 15,2 Lech 166
Tegernsee 8,9 Fränkische Saale 140
Großer Brombachsee 8,7 Iller 139
Oberpfälzer Seenland 8,1 Wertach 137
Staffelsee 7,66 Paar 134
Waginger See 6,61 Wörnitz 132
Simssee 6,49 Pegnitz 113
Kochelsee 5,95 Rott 112
Ismaninger Speichersee 5,8 Regen 108
Königssee 5,22 Amper 105
Altmühlsee 4,5 Loisach 99
Wörthsee 4,34 Naab 98
Sylvensteinsee 3,92 Zusam 97
Eggstätt-Hemhofer Seenplatte 3,5 Schmutter 96
Rottachsee 2,82 Große Laber 88

Alle Angaben zu Fischschonzeiten sind auf Simfisch.de ohne Gewähr. Wir kontrollieren und aktualisieren zwar unsere Daten regelmäßig, können aber keine Haftung oder Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Daten übernehmen. Sollten Sie einen Fehler finden, so bitten wir um Ihre Mithilfe, indem Sie uns per Email ([email protected]) darüber in Kenntnis setzen. Weitere Informationen bzgl. Fischschonzeiten und Mindestmaßen in Bayern finden Sie hier: Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG).