Auf dieser Seite finden Sie ausführliche Übersicht über die Mindestmaße und Schonzeiten für geschützte Fischarten in Saarland im Jahr 2025.
Schonzeiten und Mindestmaße für Fische in Saarland
Schonzeiten und Mindestmaße sind in Saarland für auserwählte Fischarten gesetzlich vorgeschrieben und müssen von allen Anglern streng eingehalten werden. Während die Fischschonzeiten gewährleisten, dass Fische während ihrer Laichzeiten nicht gefangen werden dürfen und sich ungestört fortpflanzen können, stellen die Mindestmaße sicher, dass nur ausgewachsene Exemplare entnommen werden, was jüngeren Fischen die Chance gibt, das Fortpflanzungsalter zu erreichen. Diese Maßnahmen dienen zum nachhaltigen Schutz der Fischbestände und tragen zur Erhaltung der Artenvielfalt bei.
Letzte Aktualisierung: 14.01.2025
Fischart | Schonzeit | Mindestmaß |
---|---|---|
Aal (Anguilla anguilla) | keine Schonzeit | 50 cm |
Äsche (Thymallus thymallus) | 1. März bis 30. April | 30 cm |
Bachforelle (Salmo trutta fario) | 1. Oktober bis 31. März | 25 cm |
Bachschmerle (Barbatula barbatula) | ganzjährig | entfällt |
Barbe (Barbus barbus) | 15. März bis 15. Juni | 40 cm |
Bitterling (Rhodeus amarus) | ganzjährig | entfällt |
Dreistachliger Stichling (Gasterosteus aculeatus) | ganzjährig | entfällt |
Elritze (Phoxinus phoxinus) | ganzjährig | entfällt |
Groppe (Cottus gobio) | ganzjährig | entfällt |
Hecht (Esox lucius) | 15. Februar bis 31. Mai | 50 cm |
Karpfen (Cyprinus carpio) | keine Schonzeit | 35 cm |
Lachs (Salmo salar) | ganzjährig | entfällt |
Maifisch (Alosa alosa) | ganzjährig | entfällt |
Meerforelle (Salmo trutta trutta) | ganzjährig | entfällt |
Moderlieschen (Leucaspius delineatus) | ganzjährig | entfällt |
Nase (Chondrostoma nasus) | 15. März bis 15. Juni | 35 cm |
Quappe (Lota lota) | ganzjährig | entfällt |
Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) | ganzjährig | entfällt |
Schleie (Tinca tinca) | keine Schonzeit | 25 cm |
Schneider (Alburnoides bipunctatus) | ganzjährig | entfällt |
Steinbeißer (Cobitis taenia) | ganzjährig | entfällt |
Stör (Acipenser sturio) | ganzjährig | entfällt |
Zander (Sander lucioperca) | 15. Februar bis 31. Mai | 45 cm |
Regeln für den Fischfang in Saarland
Gemäß der Landesfischereiverordnung (LFO) von Saarland gilt für Fischmindestmaße: Der gefangene Fisch darf nur dann dem Gewässer entnommen werden, wenn er, von der Kopfspitze bis zum Ende des längsten Teiles seiner Schwanzflosse gemessen, mindestens die Mindestmaß-Länge aufweist. Für Fische, die aus Fischzuchtanlagen oder anderen Aquakulturen stammen und zum Besatz anderer Gewässer bestimmt sind, gilt kein Mindestmaß (vgl. §§ 2,3 LFO).
Die beim Angeln gefangenen Fische dürfen vorübergehend in speziellen Setzkeschern aufbewahrt werden. Das Wiedereinsetzen in das Gewässer ist dabei nicht gestattet. Diese Setzkescher müssen eine Länge von mindestens 3,50 m und einen Ringdurchmesser von mindestens 0,50 m aufweisen. Das maximale Gewicht aller Fische, die in einem Setzkescher aufbewahrt werden darf, beträgt 5 kg. Die Nutzung von Setzkeschern bei starkem Wellengang ist nicht gestattet (vgl. § 8 LFO).
Das Angeln mit lebenden Köderfischen und mit anderen lebenden Wirbeltieren ist in Saarland verboten. Es dürfen nur tote Köderfische verwendet werden. Diese müssen aus dem Gewässer stammen, in dem der Fischfang ausgeübt wird. Die durch Schonzeiten und Mindestmaße geschützten Fischarten dürfen nicht als Köderfische verwendet werden (vgl. §§ 10,11 LFO).
Schonzeiten für Neunaugen in Saarland
Neunaugen | Schonzeit | Mindestmaß |
---|---|---|
Bachneunauge (Lampetra planeri) | ganzjährig | entfällt |
Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) | ganzjährig | entfällt |
Meerneunauge (Petromyzon marinus) | ganzjährig | entfällt |
Schonzeiten für Krebse in Saarland
Krebse | Schonzeit | Mindestmaß |
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Europäischer Flusskrebs (Astacus astacus) | ganzjährig | entfällt |
Steinkrebs (Austropotamobius torrentium) | ganzjährig | entfällt |
Schonzeiten für Muscheln in Saarland
Muscheln | Schonzeit | Mindestmaß |
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Bachmuschel (Unio crassus) | ganzjährig | entfällt |
Flussmuschel (Unio tumidus) | ganzjährig | entfällt |
Flussperlmuschel (Margaritifera margaritifera) | ganzjährig | entfällt |
Große Teichmuschel (Anodonta cygnea) | ganzjährig | entfällt |
Kleine Teichmuschel (Pseudanodonta complanata) | ganzjährig | entfällt |
Malermuschel (Unio pictorum) | ganzjährig | entfällt |
Alle Angaben zu Schonzeiten und Mindestmaßen sind auf Simfisch.de ohne Gewähr. Wir aktualisieren zwar unsere Daten regelmäßig, können aber keine Haftung oder Gewähr für deren Vollständigkeit oder Richtigkeit übernehmen. Weitere Informationen bzgl. Schonzeiten und -Mindestmaßen in Saarland finden Sie hier: Landesfischereiverordnung Saarland (LFO). Sollten Sie auf unseren Seiten einen Fehler finden, so bitten wir Sie um Ihre Mithilfe, indem Sie uns per Email ([email protected]) darüber in Kenntnis setzen.